Kosten
Kosten
Die Kostenübernahme für die heilpädagogische Behandlung kann beim (örtlichen) Judgendamt oder Sozialamt (Kreis/Stadt) beantragt werden.
Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich. Bitte denken Sie daran frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Wesentliche Rechtsgrundlagen zur Übernahme der Kosten
SGB VIII:
§27 - Hilfe zur Erziehung
§28 - Erziehungsberatung
§30 - Erziehungsbeistand
§31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
§35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderter Kinder und Jugendliche
SGB IX:
§30 - Früherkennung und Frühförderung in Verb. mit der FrühV
§55 - Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft
§56 - Heilpädagogische Leistungen
SGB XII:
§54 - Leistungen der Eingliederungshilfe
Selbstfinanzierung
Für alle Angebote der Praxis besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.